... oder auch 'häufig gestellte Fragen' zu den Themen 'WSS Mitgliedschaft' und 'Liegeplätze beim WSS':
Wie werde ich Mitglied beim WSS?
Ganz einfach – den Aufnahmeantrag ausfüllen und dem Vorstand des WSS zukommen lassen.
Freuen würden wir uns, wenn Sie hierzu nicht einfach den Postweg wählen würden, sondern dies mit einem Besuch auf unserem Vereinsgelände verbinden könnten, so dass Sie uns und unseren Verein bei dieser Gelegenheit gleich etwas kennen lernen können. Prinzipiell werden neue Mitglieder zunächst als Gastmitglieder in den WSS aufgenommen. Frühestens ein Jahr nach der Aufnahme als Gastmitgliedschaft kann die Gastmitgliedschaft in eine Vollmitgliedschaft umgewandelt werden. Zu diesem Zeitpunkt ist auch die Aufnahmegebühr zu entrichten.
Gibt es eine Größenbeschränkung bei den Liegeplätzen?
Ja. Bedingt durch die geringe Breite des Hafenbeckens und der vorgegebenen Größe der Boxen gibt es eine generelle Beschränkung in der Länge auf 7,50m (LüA) und auf 2,50m in der Breite (BüA). Bedingt durch die Wassertiefe in der Hafeneinfahrt und im Hafenbecken sollte der Tiefgang 1,30 m nicht überschreiten.
Besteht eine Abhängigkeit zwischen einem Liegeplatz und der Mitgliedschaft im WSS?
Ja, sowohl Wasser- als auch Landliegeplätze werden nur Mitgliedern des WSS zur Verfügung gestellt.
Gibt es Liegeplätze für Motorboote?
Die Wasserliegeplätze beim WSS sind primär für Segelboote reserviert. Bei einer ausreichend großen Anzahl an freien Liegeplätzen können in Ausnahmefällen allerdings auch Wasserliegeplätze für Motorboote zur Verfügung gestellt werden.
Gibt es eine Beschränkung auf bestimmte Bootsklassen?
Nein, es gibt keinerlei Einschränkungen auf bestimmte Bootsklassen. Beschränkungen bestehen, wie bereits zuvor erwähnt, bezüglich der Grösse der Boote.
Entstehen für das Kranen zusätzlicher Kosten?
Für die Inhaber eines Wasserliegeplatzes ist die Benutzung des Krans kostenfrei, ansonsten Beträgt die Gebühr 30.00 € pro Kranvorgang.
Besteht die Möglichkeit vereinseigene Jollen zu benutzen?
Prinzipiell besteht die Möglichkeit die vereinseigenen Jollen zu benutzten. Da die Boote allerdings primär dem Jugendtraining dienen, ist Voraussetzung, dass die Boote nicht fest einer Jugendmannschaft zugeordnet sind und zu dieser Zeit nicht für das Jugendtraining gebraucht werden.
Die Boote können nur nach Rücksprache mit dem Jugendwart entliehen werden. Des Weiteren setzt die Nutzung eines Clubbootes ausreichende Segelkenntnisse voraus, die im Zweifelsfall auch nachgewiesen werden müssen. Nach der Benutzung sind die Boote dem Jugendwart zurückzugeben, sofern keine andere Regelung getroffen wurde. Grundsätzlich sind die Nutzer für eventuell auftretende Schäden verantwortlich, wir werden aber immer versuchen, die Schäden mit Bordmitteln zu beheben, so dass in vielen Fällen Kosten vermieden werden können. Das ist aber nur möglich, wenn wir von den Schäden wissen.
Grundsätzlich ist das Ausleihen kostenlos, eine kleine Spende in die Jugendkasse ist natürlich immer gerne gesehen.
Die günstigen Mitgliedsbeiträge und die niedrigen Liegeplatzkosten beim WSS sind nur dadurch möglich, dass die aktiven Mitglieder (=Liegeplatzinhaber) möglichst viele der anfallenden Arbeiten im Hafen, auf dem Vereinsgelände und im Clubhaus in Eigenleistung erbringen. Hierzu zählen unter anderem das Rasenmähen sowie Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten. Zusätzlich wird von allen Liegeplatzinhabern die Teilnahme am Frühjahrs- und Herbsteinsatz erwartet.
Nähere Informationen zu den Arbeitseinsätzen finden Sie unter '
WSS Arbeitseinsatzordnung'.
Zusätzlich zu den zuvor erwähnten Arbeitseinsätzen ist jeder Wasserliegeplatzinhaber verpflichtet einen einwöchigen Ordnungsdienst zu leisten. Dieser beinhaltet an dem betreffenden Wochenende die Bewirtschaftung des Clubhauses. Nähere Informationen zu den Ordnungsdiensten finden Sie unter
'
WSS Ordnungsdienst'.
Können Arbeitseinsätze und Ordnungsdienste abgegolten werden?
Arbeitseinsätze und Ordnungsdienste können auf keinen Fall abgegolten werden. Bei den Arbeitseinsätzen allerdings besteht die Möglichkeit – nach Absprache mit dem Vorstand – einen Vertreter zu schicken.
Kann ich das Boot im Wasser oder auf dem WSS Vereinsgelände überwintern lassen?
Da gemäß den Vorschriften des WSA das gesamte Hafengelände inklusive dem Jollengarten in der Zeit vom 01. November bis 31. März geräumt sein muss, besteht keine Gelegenheit Boote im Hafen oder im Jollengarten zu überwintern.
Gibt es Winterlagerplätze beim WSS?
Nein, der WSS verfügt über keine Winterlagerplätze.
Wann startet und wann endet die Saison beim WSS?
Bedingt durch die Vorgaben des WSA (siehe oben) werden in der Regel am ersten Samstag im April mit dem Frühjahrseinsatz alle notwendigen Vorbereitungen getroffen. Dies ist auch der früheste mögliche Termin an dem Hafen und Jollengarten benutzt werden können. Am letzten Samstag im Oktober werden im Rahmen des Herbsteinsatzes die Abbauarbeiten durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Boote aus dem Hafen bzw. dem Jollengarten entfernt worden sein.
Gibt es beim WSS eine Ausbildung für Erwachsene?
Zurzeit bietet der WSS keine Ausbildung für Erwachsene an.
Gibt es Regattaaktivitäten beim WSS?
Es gibt jährlich zwei Regattaserien beim WSS, die Frühjahrs- und die Herbstregatta, in denen die WSS Clubmeisterschaft ausgesegelt wird. Zusätzlich wird ein Match-Race mit den clubeigenen Korsaren durchgeführt.
Alle FAQs über den WSS als pdf Dokument (25kb) zum Herunterladen.
FAQs ... oder auch 'häufig gestellte Fragen' zum Thema 'Jugendgruppe und Jugendtraining'
Letzte Aktualisierung: 4/6/2012, 14:50