
Das jeweilige Ausmaß der Überflutung wird durch vier Meldestufen beschrieben:
Meldestufe 1: Stellenweise kleinere Ausuferungen.
Meldestufe 2: Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen.
Meldestufe 3: Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich.
Meldestufe 4: Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich.
Beschränkungen für die Schifffahrt:
Hat der Wasserstand die Marke 1 erreicht oder überschritten, darf die Geschwindigkeit des Talfahrers nicht größer sein, als zur sicheren Steuerung notwendig. Ab Hochwassermarke 2 ist die Schifffahrt verboten.
Quelle: Hochwassernachrichtendienst
Letzte Aktualisierung: 4/6/2012, 14:49