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HOCHWASSER MELDESTUFEN

Hochwasser Meldestufen

Das jeweilige Ausmaß der Überflutung wird durch vier Meldestufen beschrieben:

Meldestufe 1: Stellenweise kleinere Ausuferungen.

Meldestufe 2: Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen.

Meldestufe 3: Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich.

Meldestufe 4: Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich.

Beschränkungen für die Schifffahrt:

Hat der Wasserstand die Marke 1 erreicht oder überschritten, darf die Geschwindigkeit des Talfahrers nicht größer sein, als zur sicheren Steuerung notwendig. Ab Hochwassermarke 2 ist die Schifffahrt verboten.

Quelle: Hochwassernachrichtendienst

Hochwassernachrichtendienst Bayern Hochwassernachrichtendienst Bayern

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Letzte Aktualisierung: 4/6/2012, 14:49